Energieausweis für Pinzgau und Raum Salzburg

Qualifizierte Energieausweis-Berechnung vom Planungsbüro Herzog

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen oder lieber doch nur sanieren? Lassen Sie noch heute von uns das genaue Datum überprüfen, an dem Ihr Energieausweis ausgestellt wurde und ob dieser noch in diesem Jahr erneuert werden muss. Planungsbüro Herzog – Spezialist für qualifizierte Energieausweis-Berechnungen und Energieberatung im Raum Salzburg.

 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis liefert Informationen der Energiekennzahlen eines Gebäudes.
Ähnlich dem Typenschein eines Autos werden im Energieausweis energiemäßige Kennzahlen für Gebäude erfasst.

Standortbezogene Klimadaten, die auf der genauen Ausrichtung und geometrischen Formerfassung des Gebäudes in Himmelsrichtung basieren, bilden die Grundlage für die Berechnung des Energieausweises.

Im Zusammenhang mit den technischen Daten Ihres Gebäudes (Aufbau der Gebäudehülle, Heizsystem, evtl. thermische Solaranlage oder Photovoltaikanlage etc.) werden die Energiekennzahlen wie der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) sowie der Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor (fGEE) ermittelt, die einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude darstellen.

Mit anderen Worten: Was beim Auto der Treibstoffverbrauch pro 100 km ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro m2 beheizter Fläche.

 

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Der Energieausweis ist verpflichtend vorgeschrieben bei:

  • Neubauten
  • Bauvorhaben oder Erweiterung der Grundfläche des Gebäudes um mehr als 50 m2
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Grundlage für die meisten energietechnischen Förderungen

 

Welche Unterlagen werden für eine Energieausweis – Beantragung benötigt?

  • aktuelle Baupläne
  • Bauteilstruktur (Außenwand, Dach, obere Decke, Boden, Decke über der Garage usw.)
  • Fensterdetails
  • detaillierte Informationen zu Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Kühlsystemen
  • Informationen darüber, welche Räume beheizt sind
  • Dokumente zu früheren Renovierungen und Änderungen

Das Zertifikat muss den Aussteller, Tag der Ausstellung und ebenso die Gültigkeit, welche maximal 10 Jahre beträgt, beinhalten. Spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss muss der Käufer über ein gültiges Energiezertifikat verfügen.

Energieausweise können nur von qualifizierten und befugten Personen ausgestellt werden – gerne können Sie jederzeit einen Termin für eine kostenlose Beratung beim Planungsbüro Herzog vereinbaren!

Energieausweis eines Gebäudes vor Architekturskizzen Herzog Planungsbüro